RECHTSANWALT BECK ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Beck. Nach dem Abitur am Gymnasium Philippinum in Weilburg und anschließendem Zivildienst beim Deutschen Roten Kreuz, KV Oberlahn in Weilburg, studierte er Rechtswissenschaften an der Justus Liebig Universität Gießen und schloss das Studium mit der 1. Juristischen Staatsprüfung erfolgreich ab. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Landgerichtsbezirk Gießen, mit Schwerpunkten im Arbeits- und Wirtschaftsrecht (u.a. Tätigkeit bei einem namhaften Luftfahrtunternehmen in Frankfurt).


Nach erfolgreich abgeschlossener 2. Juristischer Staatsprüfung folgten eine Tätigkeit bei einer Wetzlarer Wohnungsgesellschaft, eine  mehrjährige Tätigkeit in einer alteingesessenen Rechtsanwaltskanzlei mit angeschlossenem Notariat in Limburg sowie als Sozius einer Kanzlei mit Sitz in Wetzlar und Weilburg. Rechtsanwalt Beck ist seit mehreren Jahren als Dozent in den Bereichen Erb- und Vorsorgerecht, u. a. bei der VHS Limburg-Weilburg, tätig.


Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Familienrecht hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt Herrn Rechtsanwalt Beck 2016 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT zu führen. Seit 2022 ist Rechtsanwalt Beck zudem FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT.


Im Mai 2018 ist Rechtsanwalt Beck von der Gütestelle der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zum SCHLICHTER bestellt worden.


Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit bildet das Erbrecht. Hier ist Herr Rechtsanwalt Beck insbesondere auch auf dem Gebiert der Testamenstvollstreckung tätig und aufgrund seiner praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnisse befugt die Bezeichnung ZERTIFIZIERTER TESTAMENTSVOLLSTRECKER (AGT) zu führen.


Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im VERKEHRSRECHT ist Herr Rechtsanwalt Beck Vertragsanwalt der Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ).



TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

  1. -Familien- und Erbrecht

  2. -Vorsorgerecht (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)

  3. -Arbeits- und Wirtschaftsrecht

  4. -Insolvenzrecht

  5. -Immobilien- und Mietrecht

  6. -Verkehrsrecht

  7. -Testamentsvollstreckung



VERÖFFENTLICHUNGEN

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach IFG RLP OVG Rheinland-Pfalz,

Urt. v. 12. 2. 2010 – 10 A 11156/09, ZinsO 2010, 1708, 1709 m. Anm. Beck/Theile.



MITGLIEDSCHAFTEN

  1. -Deutscher Anwaltverein

  2. -ARGE Familienrecht im DAV












THOMAS BECK

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

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