FAMILIENRECHT


Wir beraten und vertreten Sie umfassend und berücksichtigen hierbei stets die bei familiären Auseinandersetzungen regelmäßig mit sehr vielen Emotionen verbundene Situation.

Wir sind im Rahmen des Familienrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Themenbereiche



EHE

  1. -wir beraten im Vorfeld einer geplanten Ehe hinsichtlich des Güterstandes und erarbeiten individuelle Gestaltungsmöglichkeiten

  2. -wir erläutern, was unter dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu verstehen ist und wann einen Abweichen hiervon, etwa durch den Abschluss eines Ehevertrages oder die vertragliche Modifikation der Zugewinngemeinschaft, sinnvoll ist

  3. -auch erbrechtliche Gesichtspunkte beziehen wir in die Beratung und individuelle Gestaltung mit ein



TRENNUNG UND SCHEIDUNG

  1. -wir begleiten Sie vom Tage der Trennung bzw. sind bereits beratend tätig, bevor die Trennung tatsächlich vollzogen wird

  2. -wir erläutern, welche Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen müssen, insbesondere was man unter dem so genannten Trennungsjahr versteht und welche steuerlichen Auswirkungen bereits mit einer Trennung verbunden sind

  3. -im Rahmen des Scheidungsverfahrens stehen wir an Ihrer Seite und betreuen sie umfassend auch im Hinblick auf den Versorgungsausgleich; wir erklären Ihnen die Grundlagen der Berechnung und die Gestaltungsmöglichkeiten

  4. -wir zeigen Möglichkeiten auf, den klassischen „Rosenkrieg“ zu vermeiden, etwa durch den Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung



SORGE- UND UMGANGSRECHT

  1. -Das Kindschaftsrecht nimmt eine zentrale Stellung im Familienrecht ein. Das Kindeswohl steht hier stets an erster Stelle und ist oberste Maxime im Rahmen unserer Beratung und Vertretung.

  2. -wir erklären, wann das Sorgerecht ganz oder teilweise auf einen Elternteil übertragen werden kann und welche Rechte derjenige Elternteil hat, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Umgangsrecht)

  3. -in Fällen der Kindesentziehung stehen wir eilig zur Verfügung, auch in Fallkonstellationen mit Auslandsbezug



UNTERHALTSFRAGEN, KINDESUNTERHALT, TRENNUNGS- UND NACHEHELICHER UNTERHALT

  1. -wir erklären Ihnen, wann Unterhaltsansprüche für Kinder oder getrennt lebende Partner bestehen; Unterhaltsfragen sind oftmals existenziell für den Unterhaltsberechtigten. Wir begleiten Sie umfassend bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, prüfen im Rahmen der Anspruchsabwehr allerdings stets auch kritisch, ob der geltend gemachte Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.

  2. -selbstverständlich nehmen wir auch Unterhaltsberechnungen für Sie vor, da der Einzelfall durch die für Unterhaltsfragen maßgebliche Düsseldorfer Tabelle nicht vollständig abgebildet werden kann



HAUSRAT UND EHEWOHNUNG

  1. -wir erklären, wie der Hausrat aufzuteilen ist, wer den Familien PKW weiter nutzen kann und welche Möglichkeiten bestehen, in der Ehewohnung zu bleiben



GEWALTSCHUTZ

  1. -in Fällen häuslicher Gewalt sind wir ihr Ansprechpartner

  2. -wir zeigen die Möglichkeiten auf, wie sie eilig eine Zuweisung der Ehewohnung erreichen und welche Möglichkeiten bestehen, Annäherungsverbot eilig gerichtlich zu erwirken

  3. -selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in Fällen häuslicher Gewalt im Rahmen des Opferschutzes zur Seite und begleiten Strafverfahren gegen den Täter



FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN VON TRENNUNG UND SCHEIDUNG

  1. -Die finanziellen Auswirkungen von Trennung und Scheidung können erheblich sein. Wir erklären Ihnen, was man unter dem so genannten Zugewinnausgleich versteht und helfen die finanziellen Verhältnisse zu ordnen, indem wir mit Kreditinstituten korrespondieren, wenn zu Finanzierungszwecken, etwa der Ehewohnung, ehebedingte Darlehensverbindlichkeiten eingegangen wurden


Ziel unserer anwaltlichen Tätigkeit ist es grundsätzlich, auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken und lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen, etwa durch die Möglichkeit des Abschlusses einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, zu vermeiden. Dort, wo die gerichtliche Durchsetzung der berechtigten Ansprüche unvermeidlich wird, stehen wir jedoch mit vollem Einsatz an der Seite unserer Mandanten.



Was immer Sie im Bereich „FAMILIE“ bewegt, wir sind für Sie da!









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MONTAG - FREITAG
9 - 13 und 14 - 18 Uhr
Termine nach Vereinbarung





PARKPLÄTZE

Kanzleieigene Parkplätze stehen unseren Mandanten direkt vor dem Eingang zur Verfügung.mailto:info@beck-kanzlei.comshapeimage_3_link_0